Grundleistungen des Architekten für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß HOAI (Honorarordnung für Architekten
und Ingenieure):
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2: Vorplanung (u.a. Abstimmung der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, erste zeichnerische Darstellung,
Skizzen, Kostenschätzung)
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (u.a. Durcharbeiten des Planungskonzeptes, Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich
Beteiligter, zeichnerischer Darstellung des Gesamtentwurfes im Maßstab 1:100, Verhandlungen mit Behörden, Kostenberechnung)
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung (u.a. Erarbeiten der nötigen Vorlagen nach den öffentlich- rechtlichen Bestimmungen für
erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen, Einreichen dieser Unterlagen)
Leistungphase 5: Ausführungsplanung (u.a. Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Verwendung der Beiträge anderer
an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung, zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:50 und größer (Details))
Leistungsphasen 6 und 7: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (u.a. Mengenermittlung, Aufstellen von
Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen, Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels, Verhandlung mit den Bietern,
Kostenanschlag, Mitwirken bei der Auftragserteilung)
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) (u.a. Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der
Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Aufstellen und Überwachen
eines Zeitplanes, Abnahme der Leistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln, Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung, Überwachen der
Mängelbeseitigung)
Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation (u.a. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für
Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Firmen, Überwachen der Beseitigung von Mängeln, Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen, systematische Zusammenstellung der
zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes)
Über die Grundleistungen hinaus können auch besondere Leistungen vereinbart werden, wie z.B.
Bestandsaufnahmen.